(...) meine Position zur Anwendung des Rentenüberleitungsgesetzes auf ehemalige DDR-Flüchtlinge habe ich in meiner Antwort auf das Schreiben von Herrn Holdefleiß vom 18.01.2013 ausführlich erläutert. Ich sehe daher keine Veranlassung zu weiteren Ausführungen. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Recht haben Sie auch damit, daß die Finanzierungsmöglichkeiten des Wahlkampfes von Direktkandidaten für Bundestag oder Landtag, die von keiner Partei aufgestellt und unterstützt werden, verbessert werden sollten, um auch solchen ohne größere Eigenmittel eine faire Chance zu geben. Schon vor Jahren hatte ich versucht, dazu Vorstellungen zu entwickeln. (...)
(...) Nur contergangeschädigte Menschen können Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz erhalten. Selbstverständlich haben alle Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf ein würdevolles Leben. In welcher Form evtl. (...)
(...) Insofern zeigt sich, daß etliche Schrittchen, die für die Conterganopfer vorangegangen wurden, später auch Menschen mit anderen Behinderungen "zugestanden" wurden. Jetzt aktuell stehen eine sehr spürbare Anhebung der sogenannten Conterganrente, eine Demokratisierung der Conterganstiftung, eine wirkliche Entschuldigung bei den Eltern und weitere Verbesserungen von Teilhabemöglichkeiten auf der Tagesordnung. Es gilt, diese so schnell wie möglich durchzusetzen, denn die Not der heute über 50-jährigen ist groß und wächst täglich spürbar an. (...)
(...) Zu Ihrer Frage: Es gibt verschiedene Länder, die ebenfalls die doppelte Staatsbürgerschaft akzeptieren, wenn Menschen dauerhaft aus einem anderen Land dort hinziehen. Von 25 westlichen Industriestaaten verlangen nur 7 bei der Einbürgerung die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit, 18 hingegen erlauben die Beibehaltung der alten Staatsangehörigkeit. (...)
(...) meine Position zur Anwendung des Rentenüberleitungsgesetzes auf ehemalige DDR-Flüchtlinge habe ich in meiner Antwort auf das Schreiben von Herrn Holdefleiß vom 18.01.2013 ausführlich erläutert. Ich sehe daher keine Veranlassung zu weiteren Ausführungen. (...)