Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Frage von Hubert Z. • 20.06.2019
Frage an Anton Friesen von Hubert Z. bezüglich Recht
Portrait von Anton Friesen
Antwort 05.07.2019 von Anton Friesen AfD

(...) Die Fraktion hat auf dieses Problem reagiert. Sie hat als "Vertrauenslösung" am 26.06.2019 einen eigenen Antrag ins Plenum eingebracht (Drucksache 19/11124), welcher auch das Ziel verfolgt, die Qualität der Hirntoddiagnostik zu verbessern. In dem Antrag wird unter anderem auf die in der letzten Zeit aufgetretenen Skandale bei der Hirntodfeststellung mit der Forderung reagiert, dass in Entnahmekrankenhäusern einheitliche spezifische Qualitätsstandards und Verfahrensanweisungen für die Tätigkeit des/der Transplantationsbeauftragten entwickeln werden, die von der zuständigen Landesbehörde genehmigt werden und deren Einhaltung von der zuständigen Landesbehörde überwacht werden. (...)

Portrait von Amira Mohamed Ali
Antwort 27.06.2019 von Amira Mohamed Ali BSW

(...) vielen Dank für die wirklich interessante Frage! Als „Arzneimittel menschlichen Ursprungs“ werden in Deutschland grundsätzlich Gewebetransplantate bezeichnet. Diese werden unter anderem aus Knochen, Knochenmark, der Haut oder Teilen der Fruchtblase gewonnen. (...)

Portrait von Frank Magnitz
Antwort 21.10.2019 von Frank Magnitz AfD

(...) vielen Dank für Ihre E-Mail und die interessante Frage zur Kennzeichnung von Produkten menschlicher Herkunft. Die Kennzeichnungspflicht ist wie folgt geregelt: (...)

Roman Müller-Böhm
Antwort 19.06.2019 von Roman Müller-Böhm FDP

(...) Jedoch möchte ich Sie an dieser Stelle auf die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung aufmerksam machen. Dieser können Sie aus § 15 entnehmen, dass es für Arzneimittel eine Kennzeichnungspflicht gibt, die Ihnen eine Umfassende Auskunft über das jeweilige Produkt gibt, sei es auf der Verpackung oder auf dem Beipackzettel. (...)

Portrait von Uwe Feiler
Antwort 25.06.2019 von Uwe Feiler CDU

(...) Mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften haben wir die Behandlung von gesetzlich Versicherten mit medizinischen Cannabispräparaten an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dazu gehört, dass es sich um Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung handelt, die auf andere Weise nicht mehr behandelt werden können oder bei denen eine Aussicht auf Verbesserung des Krankheitsverlaufs oder schwerwiegender Symptome besteht. Dieses Vorgehen halte ich grundsätzlich für richtig, ist es doch von wesentlicher Bedeutung, dass der behandelnde Arzt ausreichend Kenntnis hat in der Behandlung, Wirksamkeit und den Risiken für Patienten. (...)