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Antwort 05.09.2005 von Conny Mayer CDU

Sehr geehrter Herr Baaske,

für die Bezieher von Hartz IV hängt bereits heute die Berechnung der Wohnungskosten von den lokalen Mietpreisen ab. Meines Erachtens besteht daher kein gesetzlicher Handlungsbedarf.