
Sehr geehrte Frau Glindemann,
Sehr geehrte Frau Glindemann,
(...) Sicherlich gibt es vereinzelte Beschwerden auch aus anderen Bundesländern darüber, dass bestimmte Gastwirte sich nicht an das Rauchverbot halten. Dies scheinen jedoch Einzelfälle zu sein. (...)
(...) Diese Regelung besteht zum Beispiel für einen Teil der aus der Türkei und aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland. Sie müssen dabei bedenken, dass die Familienangehörigen zum großen Teil nur deshalb nicht ebenfalls nach Deutschland nachgezogen sind, da die Mitversicherung für Familienangehörige auch im jeweiligen Heimatland greift. Damit sind sie zwar in Deutschland versichert, sind aber den im jeweiligen Heimatland geltenden Bestimmungen über die Leistungen der Krankenversicherung unterworfen. (...)
Sehr geehrter Herr Förster,