Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Dominik Q. • 16.08.2007
Antwort von Ewald Schurer SPD • 12.11.2007 (...) Die IT-Sicherheitsbranche kann sich weiterhin zu Zwecken des genehmigten Testens „Hacker-Tools“ zur Sicherheitsüberprüfung verschaffen. Vom § 202c StGB werden nur Schadprogramme erfasst, die bereits so aufgebaut und programmiert sind, dass sie zielgerichtet illegal verwendet werden sollen. (...)
Frage von Simon H. • 16.08.2007
Antwort von Axel Schäfer SPD • 28.08.2007 (...) Der Vergleich am Ende Deines Schreibens hinkt meines Erachtens nach: Ein aktives Stehlen oder Zerstören von fremden Daten kann nicht mit dem Verschleiß von Bremsen an einem Auto verglichen werden. Es kann lediglich mit dem aktiven Zerstören von Bremsen am Auto gleichgesetzt werden – und das steht ebenso unter Strafe. (...)
Frage von Stefan V. • 16.08.2007
Antwort von Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 16.08.2007 (...) vielen Dank für die Frage an mich, gerne bin ich bereit, meine Position als innenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion zu erläutern. Ich finde den "Schnüffel-Schäuble", den Sie auf der Internet-Seite der grünen Bundespartei finden, immer noch lustig und von meiner Äußerung aus dem Wahlkampf: "Zur Freiheit gehört es, sich unbeobachtet im öffentlichen Raum bewegen zu können", stehe ich nach wie vor. Wenn Sie ein wenig auf meiner Internet-Seite unter www.stokar.de surfen, werden Sie feststellen, dass ich seit mehr als fünf Jahren zu allen Themen der Innenpolitik eine sehr differenzierte Haltung vertrete. (...)
Frage von Marco G. • 16.08.2007
Antwort von Uwe Beckmeyer SPD • 29.08.2007 (...) Sie haben Recht: Die Grundlage für die Entscheidung zur Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA), sog. Online-Durchsuchungen durchzuführen (also das heimliche Abziehen von Daten auf fremden Computern mittels spezieller Software), ist derzeit nicht gegeben. (...)
Frage von Daniel J. • 15.08.2007
Antwort von Franz-Josef Jung CDU • 15.08.2007 (...) Für den verfassungsrechtlichen Maßstab bei der Bewertung der Hilfsmaßnahmen beim G 8-Gipfel bedeutet dies: Die Streitkräfte durften lediglich auf der Grundlage des Art. 35 Abs.1 GG agieren und nur technisch-logistische Hilfeleistungen unterhalb der Schwelle zu einem Einsatz im Sinne des Art.87a Abs.2 GG erbringen. (...)
Frage von Thorsten H. • 14.08.2007
Antwort von Hans-Joachim Otto FDP • 21.08.2007 (...) Auf der anderen Seite erklären die federführenden Mitglieder des Rechtsausschusses des Bundestages unisono, daß die Befürchtungen der Gemeinschaft der IT-Experten nicht zutreffend seien und verweisen vor allem auf die Beschlußempfehlung, in der einige strittige Punkte erläutert werden. Sie finden diese übrigens auf der Homepage des Deutschen Bundestages mit der Drucksachennummer 16/5449. (...)