(...) Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben bis 2005 selbst entschieden, ob sie für Zweit- oder Drittfrauen die Familienversicherung akzeptierten oder nicht. Nach einer längeren Diskussion in den Ausschüssen des Bundestages hat das Bundesgesundheitsministerium mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen eine Vereinbarung getroffen, dass für alle gesetzlichen Krankenversicherungen eine restriktive Auslegung des entsprechenden Paragraphen gilt und die Zweit- und Drittfrauen nicht mehr familienversichert sind, sondern sich selbst krankenversichern müssen. (...)
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(...) Seit April 2005 sind Zweit- und Mehrfrauen aus poligamen Ehen eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr familienversichert. (...)
(...) Hierin liegt die grundlegende Unterscheidung von der privaten Krankenversicherung, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird mit der Einführung des Gesundheitsfonds grundlegend neu gestaltet. Ab dem 1. (...)
(...) Ich halte dies für gerechtfertigt, denn um das so genannte „soziokulturelle Existenzminimum“ abzudecken sind diese Beträge das absolute Minimum. Wir lassen momentan sogar prüfen, ob das Kinder-Sozialgeld im Zuge der Schaffungen eines speziellen Kinder-Warenkorbs nicht erhöht werden müsse. Außerdem fordert die SPD eine Aufstockung durch Einmalleistungen, etwa durch 100-Euro-Schulmittelbedarfspakete. (...)
Sehr geehrter Frau Reiter,