Frage von Jürgen H. • 17.11.2007

Antwort ausstehend von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP
(...) Auf Grund bestimmter Tatsachen muss anzunehmen sein, dass der Beschuldigte mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen hat (vgl. auch BVerfGE 100, 313 )." Ich begrüße im Übrigen sehr, daß eine breite Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung stattfindet. Wenn die Debatte rational erfolgt, kann dies nur helfen. (...)
(...) Die Praxis der Rentenversicherer zu der von Ihnen kritisierten Regelung stützt sich also sehr wohl auf Gesetze, die von Bundestag und Bundesrat beschlossen, vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet wurden. Ihre Verfassungsmäßigkeit wurde in mehreren Gerichtsentscheidungen bestätigt. (...)
Sehr geehrter Herr Karsten,
Sehr geehrte Damen und Herren,