
Tiere genießen im deutschen Recht bereits einen besonderen Status. Sie sind keine Sachen (vergleich § 90a BGB), sondern Mitgeschöpfe, die unter dem Schutz des Tierschutzgesetzes stehen.
Tiere genießen im deutschen Recht bereits einen besonderen Status. Sie sind keine Sachen (vergleich § 90a BGB), sondern Mitgeschöpfe, die unter dem Schutz des Tierschutzgesetzes stehen.
Keinem Tier darf ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass sich die Novelle noch im parlamentarischen Verfahren befindet. In den kommenden Beratungen und Anhörungen können noch viele Änderungen vorgenommen werden.
Aus meiner Sicht und der meiner Kolleginnen und Kollegen, ist ein vollständiges Verbot von Amputationen notwendig und angebracht, aber weder innerhalb der Koalition noch den Ländern mehrheitsfähig. Ich hoffe aber auf weitere Verbesserungen im Gesetz im Zuge der bald anstehenden Beratungen der Regierungsfraktionen dazu im Bundestag.
Das einzig vernünftige für unsere Erde und die Lebenwesen kann nur lauten: weg von Massentierhaltung und Pestiziden.