
(...) Ein Neustart des IdZ ist nicht geplant. Vielmehr soll das der Infanterist der Zukunft im Rahmen des Vorhabens "Infanterist der Zukunft Erweiteres System (IdZ ES)" weiterentwickelt werden. (...)
(...) Ein Neustart des IdZ ist nicht geplant. Vielmehr soll das der Infanterist der Zukunft im Rahmen des Vorhabens "Infanterist der Zukunft Erweiteres System (IdZ ES)" weiterentwickelt werden. (...)
(...) Ich erachte das Vorgehen des Bundesministeriums der Verteidigung für rechtswidrig und teile damit mit vielen meiner Parteikollegen diese Position. (...) Das Vorgehen des Bundesministeriums der Verteidigung dient offenkundig dazu, die gegebenen verfassungsrechtlichen Beschränkungen für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu umgehen. (...)
(...) 23 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz entnehmen lässt, werden die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung einer Europäischen Union, die "demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist", aufgefordert. In seinem "Maastricht-Urteil" vom 12. Oktober 1993 hat das Bundesverfassungsgericht eine ausreichende vom Volk ausgehende demokratische Legitimation auch innerhalb der Europäischen Union als gegeben angesehen. (...)
(...) Selbstverständlich müssen Gewalttäter - auch junge Gewalttäter - hart angefasst werden, was auch im Regelfall passiert. Die Justiz darf aber mit diesen Fällen nicht allein gelassen werden, denn sie kann selbst mit schnelleren oder härteren Strafen als bisher nicht reparieren, was vorher schiefgegangen ist. (...)
Der Kölner Stadtanzeiger vom 6.2.2008 hat von einem "1:0 Sieg" für mich gesprochen. Er führte ferner aus: "Vielleicht hätte das Erzbistum auch die Eingebung, nach der eine Fortsetzung des juristischen Streites wenig sinnvoll wäre.
(...) Dennoch erschließt sich mir Ihr Problem leider auch nicht aus Ihrer Nachfrage: Durch die Neuregelungen zur Vorratsdatenspeicherung hat sich ja daran nichts geändert, dass normalerweise überhaupt nicht auf die Daten zugegriffen wird. Dies erfolgt weiterhin – wie bisher aber auch schon – nur unter den sehr strengen Voraussetzungen, unter denen Strafverfolgungsbehörden auf Telekommunikationsdaten zur Strafverfolgung zugreifen dürfen. Unterstellt, diese Voraussetzungen lägen vor, so müsste man jetzt – wie aber bisher auch schon – in dem Strafverfahren nachweisen, dass man nicht selbst die Geräte genutzt hat. (...)