Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Ruth A. • 22.02.2008
Antwort von Brigitte Zypries SPD • 03.03.2008 (...) ich bin davon ausgegangen, dass Sie sich mit Ihrer Frage auf den "neuen" Verfassungsvertrag beziehen. Allerdings lautet auch die Antwort auf Ihre Frage zum geltenden EU-Vertrag: Der Vertrag wurde von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten erarbeitet und verabschiedet. (...)
Frage von Andreas K. • 22.02.2008
Antwort von Brigitte Zypries SPD • 28.02.2008 Sehr geehrter Herr Klemm,
zur Arbeits- und Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Bochum kann ich Ihnen keine Auskunft geben, dies liegt außerhalb meines Zuständigkeitsbereiches. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen direkt dorthin.
Frage von Maxim C. • 22.02.2008
Antwort von Monika Griefahn SPD • 04.03.2008 (...) Der Bundestag hat sich zur Umsetzung dieses Preises ausgesprochen, weil in jedem Fall klar ist, dass eine Verbotsdiskussion viel zu kurz greift. Gewalthaltige Computerspiele allein verursachen oder verstärken keine Gewalt. Die möglichen negativen und gewaltsteigernden Wirkungen von gewalthaltigen Computerspielen sind vielmehr immer auch im Kontext mit anderen Risikofaktoren zu sehen. (...)
Frage von Walter R. • 21.02.2008
Antwort von Josef Winkler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 09.04.2008 (...) Im Zuge der Gesetzgebungsberatungen wurde die ursprünglich vorgesehene Regelung für die Schusswaffen, bei denen mit geringer Bewegungsenergie Plastikkugeln verschossen werden (Softair-Waffen) wieder verändert.Der Richtwert von 0,008 Joule wurde wegen der EU-Spielzeugrichtlinie auf 0,5 Joule hochgesetzt. Das Gesetz führt nicht zu einer Kriminalisierung der Kinderzimmer, zumal die Regelung nicht den Besitz, sondern das Tragen der Waffen in der Öffentlichkeit unter Strafe stellt. (...)
Frage von Walter R. • 21.02.2008
Antwort von Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 22.02.2008 (...) Mit dem Waffengesetz, das heute - auch mit meiner Stimme - verabschiedet wird, können Bergsteiger weiter ein Rettungsmesser mit sich führen, Angler ein Anglermesser und selbst den CSU Abgeordneten Uhl konnte ich überzeugen, dass ich den bayrischen Trachtengruppen nicht den Hirschfänger aus der Lederhose ziehe. Wenn Sie sich den § 42 Waffengesetz genauer ansehen, werden Sie feststellen, dass selbst Einhand-Kampfmesser im befriedeten Besitztum weiter genutzt werden dürfen. Beim Vorliegen eines berechtigten Interesses und dies ist bei Berufsträgern immer gegeben, kann das gefährliche Messer weiterhin im öffentlichen Raum mitgeführt werden. (...)
Frage von Andreas M. • 21.02.2008
Antwort von Bodo Ramelow Die Linke • 26.02.2008 (...) Dabei ging es mir um das Problem, dass Menschen, die nicht zum Waffenkauf berechtigt sind, durch ein Erbe trotzdem eine Waffe erhalten können. Verteidigt wird diese Regel mit dem Hinweis darauf, dass die Erben keine Munition haben und erwerben dürfen. (...)