Antwort 16.03.2006 von Werner Wölfle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Lieber Herr Rath,
Lieber Herr Rath,

Sehr geehrter Herr Köhler,
Sehr geehrter Herr Schmid,
In der Summe sind die Steuersaetze fuer Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften annaehernd gleich. Damit wird die Wirtschaft, egal welche Rechtsform, nicht einseiteig be- bzw. entlastet.