Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Michael M. • 11.03.2008
Antwort von Brigitte Zypries SPD • 12.03.2008 (...) insbesondere Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit sind auf das Schärfste zu missbilligen. Es wäre verfehlt anzunehmen, dass Jugendliche unter 14 Jahren gar nicht für ihre Taten belangt werden. Sie werden vielmehr über das Jugendamt sehr wohl zur Verantwortung gezogen. (...)
Frage von Dr. med. Joachim K. • 10.03.2008
Antwort von Dieter Wiefelspütz SPD • 12.03.2008 (...) April 1990 Nichtraucher bin. Trotz vielfältiger Bemühungen ist der Nichtraucherschutz in Deutschland erst sehr spät ernst genommen worden. Immerhin ist der Durchbruch inzwischen geschafft. (...)
Frage von Dr. med. Joachim K. • 10.03.2008
Antwort von Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 16.03.2008 (...) Für Deutschland wünsche ich mir wenigstens eine konsequenten Einschränkung und ein zumindest teilweises Verbot der Werbung in der Öffentlichkeit für das Rauchen von Zigaretten: Das wäre schon ein großer Fortschritt. (...)
Frage von Joachim L. • 09.03.2008
Antwort von Christine Lambrecht SPD • 31.03.2008 (...) Ihren Ärger über die Belästigung von Verbrauchern durch (0)900er Rufnummern kann ich gut nachvollziehen. Allerdings ist für die Kontrolle von Missbrauch nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Bundesnetzagentur als Bundesaufsichtsbehörde mit der entsprechenden Aufsichtsfunktion zuständig. Sie können auf der Homepage der BNA unter der Rubrik „Verbraucherservice Telekommunikation“ die entsprechende Telefonnummer zur Kontrolle eingeben. (...)
Frage von Winfried S. • 09.03.2008
Antwort von Reinhard Grindel CDU • 12.03.2008 (...) zu 2.b) Verschlossen ist ein Behältnis dann, wenn es durch ein Schloss verriegelt oder anderweitig blockiert ist, z.B. eingeschweißt. Beim Führen mit berechtigtem Interesse wird ein verschlossenes Behältnis für die angesprochenen Messer jedoch nicht verlangt. (...)
Frage von Winfried S. • 09.03.2008
Antwort von Gabriele Fograscher SPD • 12.03.2008 (...) Ausnahmen gibt es für die Berufsausübung, die Brauchtumspflege, den Sport oder die Nutzung des Messers einem allgemein anerkannten Zweck dient. Das offene Mitführen eines Messers mit einer Klingenlänge von 25 cm ist für das Wandern nicht notwendig und nicht üblich. Deshalb ist das Mitführen eines solchen Messers beim Wandern kein sozial adäquater Zweck. (...)