Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Fiedrich P. • 11.03.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 15.03.2024 Die Voraussetzungen hängen davon ab, ob jemand im Inland oder im Ausland lebt. Im Inland ist die Beantragung unter den generellen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung (u.a. Voraufenthaltszeit von 5 Jahren, Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit, Sprachkenntnisse B 1) möglich.
Frage von Christine Z. • 11.03.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 15.03.2024 Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen
Frage von Cem S. • 09.03.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 15.03.2024 Wenn im jeweiligen Gesetz keine Regelungen für den Umgang mit Altfällen getroffen sind, gilt immer der Zeitpunkt der Entscheidung.
Frage von Artsrun N. • 08.03.2024
Antwort von Johann Saathoff SPD • 20.03.2024 Vorbehaltlich der Prüfung im Bundespräsidialamt wird nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens gegenwärtig davon ausgegangen, dass die Verkündung des Gesetzes noch im März 2024 erfolgen könnte.
Frage von Ivan S. • 06.03.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 15.03.2024 Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen
Frage von Henning G. • 27.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 01.03.2024 Zwingend im Ausland leben müssen Sie nicht. Sollte ein Staat (so wie es Deutschland ja ebenfalls in Ausnahmefälle vorsieht) auch Menschen einbürgern, die aktuell nicht in dem Land leben, ist das von deutscher Seite kein Problem.