Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Hakan Demir
Antwort 26.03.2024 von Hakan Demir SPD

Wenn Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit wiedererlangen möchten, müssen Sie bitte Kontakt zum Konsulat Ihres Heimatlandes aufnehmen. Deutsche Behörden sind nur für die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit zuständig.

Hakan Demir
Antwort 26.03.2024 von Hakan Demir SPD

Wenn Ihre Kinder sich nun einbürgern lassen möchten, müssen Sie erneut einen Antrag stellen und entsprechend die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen:

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort 14.03.2024 von Dirk Wiese SPD

Das Prozedere ist wie folgt: Das beschlossene Gesetz wird zunächst gedruckt und dem Bundeskanzler sowie dem zuständigen Fachminister zur Gegenzeichnung zugeleitet. Anschließend erhält der Bundespräsident das Gesetz zur Ausfertigung.

Hakan Demir
Antwort 15.03.2024 von Hakan Demir SPD

Die Voraussetzungen hängen davon ab, ob jemand im Inland oder im Ausland lebt. Im Inland ist die Beantragung unter den generellen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung (u.a. Voraufenthaltszeit von 5 Jahren, Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit, Sprachkenntnisse B 1) möglich.

Frage von Christine Z. • 11.03.2024
Inkraft treten StARMG erst im 2. Quartal?
Hakan Demir
Antwort 15.03.2024 von Hakan Demir SPD

Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen

Hakan Demir
Antwort 15.03.2024 von Hakan Demir SPD

Wenn im jeweiligen Gesetz keine Regelungen für den Umgang mit Altfällen getroffen sind, gilt immer der Zeitpunkt der Entscheidung.