Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 15.03.2024

Die Voraussetzungen hängen davon ab, ob jemand im Inland oder im Ausland lebt. Im Inland ist die Beantragung unter den generellen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung (u.a. Voraufenthaltszeit von 5 Jahren, Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit, Sprachkenntnisse B 1) möglich.

Frage von Christine Z. • 11.03.2024
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 15.03.2024

Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 15.03.2024

Wenn im jeweiligen Gesetz keine Regelungen für den Umgang mit Altfällen getroffen sind, gilt immer der Zeitpunkt der Entscheidung.

Portrait von Johann Saathoff
Antwort von Johann Saathoff
SPD
• 20.03.2024

Vorbehaltlich der Prüfung im Bundespräsidialamt wird nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens gegenwärtig davon ausgegangen, dass die Verkündung des Gesetzes noch im März 2024 erfolgen könnte.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 15.03.2024

Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 01.03.2024

Zwingend im Ausland leben müssen Sie nicht. Sollte ein Staat (so wie es Deutschland ja ebenfalls in Ausnahmefälle vorsieht) auch Menschen einbürgern, die aktuell nicht in dem Land leben, ist das von deutscher Seite kein Problem.

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