
(...) In meinen Augen ist das neue Unterhaltsrecht selbstverständlich so angelegt, dass es von den Gerichten umgesetzt werden kann. Es ist hinreichend konkret gefasst, um die Ziele des Gesetzgebers genau zu definieren. (...)
(...) In meinen Augen ist das neue Unterhaltsrecht selbstverständlich so angelegt, dass es von den Gerichten umgesetzt werden kann. Es ist hinreichend konkret gefasst, um die Ziele des Gesetzgebers genau zu definieren. (...)
(...) Einhandmesser gehören zu den Hieb- und Stoßwaffen und unterliegen damit den Bestimmungen des Waffengesetzes. Dass sie in der Praxis in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht als Werkzeuge, sondern als Tatwaffe eingesetzt werden, belegen im Übrigen auch die Zahlen der Kriminalitätsstatistiken. (...)
(...) Sollte das Sicherheitsabkommen ratifiziert werden, ist sicherlich eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht möglich. Vorbehaltlich einer genauen juristischen Prüfung ist dabei auch aufgrund des umstrittenen Artikels 12, der den Austausch von Daten sensiblen Daten z.B. über die Gewerkschafts- und Religionszugehörigkeit zulässt, eine Verletzung der Grundrechte auf Religionsfreiheit, Koalitionsfreiheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung denkbar. (...)
(...) wegen einer falschen Beschuldigung werde ich auf gar keinen Fall zurücktreten. Die Akten der Staatssicherheit sagen das Gegenteil und ich weiß es am besten und deshalb, dass der Vorwurf nicht stimmt. (...)
(...) Das deutsche Strafrecht ahndet zwar bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung. (...) Unser Ziel muss es sein, eine Regelung zu finden, die den Vorgaben der UN-Konvention entspricht, andererseits aber auch berücksichtigt, dass verbandliche Interessenvertretung als solche ein legitimer Bestandteil der politischen Willensbildung ist. (...)
Sehr geehrter Herr Lilie,
das Verfassungsorgan Deutscher Bundestag ist an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden. Es kommt nicht darauf an, ob mir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefällt oder nicht gefällt.