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Gisela Piltz
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Frage von Jan R. •

Frage an Gisela Piltz von Jan R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Piltz,

mit Interesse habe ich
Ihre Antwort auf die Anfrage von Herrn Schulze (07.06.2008) gelesen.

Ich würde dazu noch gern Nachfragen stellen:

1. Leider habe ich nicht im Überblick, wann was im Innenausschuß behandelt wird. Können Sie mir sagen, wann die Gesetztesvorlage dort zur Aussprache kommt?

2. Aufgrund der aktuellen Sitzverteilung im Bundestag halte ich es für gut möglich, daß das Gesetz mit den Stimmen der Regierung ohne wesentliche Veränderungen verabschiedet wird. Können Sie mir die Möglichkeiten erläutern, gegen das Gesetz im Nachhinein anzugehen (vgl. letzter Abschnitt in Ihrer Antwort)?

3. Findet in irgendeiner Weise eine Zusammenarbeit der 3 Oppositionsparteien in dieser Frage statt?

4. Wird das Thema ggf. kampagnenartig (vielleicht auch mit anderen Partei/ Institutionen) an die Bevölkerung gebracht? Das Thema scheint jedenfalls in einer breiteren Öffentlichkeit nicht bekannt zu sein.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Raddau,

vielen Dank für Ihre Nachfragen zum Sicherheitsabkommen zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland.

Die Bundesregierung hat bisher noch kein Ratifizierungsgesetz für das o.g. Sicherheitsabkommen vorgelegt. Wann unser Antrag (BT-Drs. 16/9094) zum Sicherheitsabkommen im Innenausschuss behandelt wird, kann ich Ihnen leider ebenfalls noch nicht genau sagen. Die nächsten Ausschusssitzungen finden erst wieder nach der Sommerpause im September statt. Dann werden sich sicherlich auch die Oppositionsparteien über ein gemeinsames Vorgehen verständigen.

Wir haben unseren Antrag an Verbände versandt, mit denen wir auch zu diesem Thema weiterhin in Kontakt stehen. Darüber hinaus haben wir die Presse informiert, die teilweise sehr ausführlich über dieses Thema berichtet hat. Daneben werden wir die Öffentlichkeit mit weiteren Initiativen und an Infoständen über das Thema informieren.

Sollte das Sicherheitsabkommen ratifiziert werden, ist sicherlich eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht möglich. Vorbehaltlich einer genauen juristischen Prüfung ist dabei auch aufgrund des umstrittenen Artikels 12, der den Austausch von Daten sensiblen Daten z.B. über die Gewerkschafts- und Religionszugehörigkeit zulässt, eine Verletzung der Grundrechte auf Religionsfreiheit, Koalitionsfreiheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung denkbar. Die Verfassungsbeschwerde müsste mit einem entsprechenden Schriftsatz geltend gemacht werden. Für weitere rechtliche Informationen müssten Sie sich allerdings an einen Anwalt wenden, da ich aus meiner Abgeordnetentätigkeit heraus keine rechtliche Beratung vornehmen darf.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz