Frage von Dieter H. • 22.07.2008

Antwort ausstehend von Norbert Röttgen CDU
(...) Völlig zu Recht verweisen Sie auf den hohen Stellenwert des feierlichen Gelöbnisses am 20. Juli und die damit verbundene demokratische Symbolik am Jahrestag des Hitler-Attentats. Damit Sie sich hinsichtlich meiner Sichtweise ein klareres Bild machen können, darf ich Sie auf eine Pressemitteilung hinweisen, in der ich mich zu dem vom Berliner Bezirksamt Mitte zunächst verhängten Gelöbnis-Verbot vor dem Reichstag am 8. (...)
Sehr geehrter Herr Berdet,
(...) Damit ist ein nachträgliches Referendum über das bestehende Grundgesetz schon wegen verfassungsrechtlicher Bedenken abzulehnen. Für eine grundlegende Überarbeitung des Grundgesetzes und damit für ein verfahren nach Art.146 sehe ich keinen Anlass. (...)
Sehr geehrter Herr Hagen,