(...) Im Rahmen dieses Gesetzes wurden auch die Honoraransprüche geregelt. Für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte wurden in der „Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“ die maximalen Steigerungssätze für die unterschiedlichen Leistungen festgelegt. Gleichzeitig wurden die Krankenversicherungen verpflichtet, diese Sätze zu bezahlen. (...)
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(...) Ich begrüße ausdrücklich die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger in Bayern. Sie bestätigt, dass ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung zum Nichtrauchen stattgefunden hat und klare Regeln zum Nichtraucherschutz möglichst ohne Ausnahmen von einer Mehrheit gewünscht werden. (...)
(...) Dabei ist die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland für jeden offenkundig: Immer mehr Menschen werden Gott sei Dank immer älter und benötigen daher auch über einen immer länger werdenden Zeitraum hinweg medizinische Leistungen. Hinzu kommt der medizinische Fortschritt, von dem jeder Nutzen für seine Gesundheit haben soll. Diese Faktoren zusammen führen dazu, dass die Kosten im Gesundheitswesen nicht weniger werden, sondern eher im Gegenteil auch in den kommenden Jahren ansteigen werden. (...)
(...) Eine Bürgerversicherung wäre kaum in der Lage, diesen Standard zu finanzieren. Ein weiterer Vorteil der PKV ist die Kostentransparenz: Jeder Versicherte sieht beim Erhalt der Rechnung sofort, welche Leistungen abgerechnet werden und kann den Arzt auf Unnötiges direkt ansprechen. (...)
(...) Die beitragsfreie Familienmitversicherung bleibt unverändert, denn die Gesundheitsprämie wird von mitversicherten Familienmitgliedern nicht erhoben. Die Kosten für die Krankenversicherung der Kinder sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und daher aus Steuermitteln zu finanzieren.) Der Begriff „Kopfpauschale“ beKopfpauschaleh, dass nicht mehr die gesetzlich Versicherten allein durch das Umlageverfahren auch für diejenigen einzahlen, die sich eine Versicherung nicht leisten können. Denn wir wollen statt des Ausgleichs innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen einen Steuerausgleich. (...)