Antwort 24.09.2018 von Andrea Nahles SPD
(...) die Umsetzung der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag obliegt nun den jeweilig zuständigen Ministerien. Dort müssen Sie also direkt nachfragen, wenn es beispielsweise um den Sachstand geht. (...)
(...) die Umsetzung der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag obliegt nun den jeweilig zuständigen Ministerien. Dort müssen Sie also direkt nachfragen, wenn es beispielsweise um den Sachstand geht. (...)
(...) zu Frage b) Die Entscheidung, ein Kind auszutragen oder nicht, trifft die werdende Mutter und niemand sonst. Ich glaube, dass wir ein insgesamt gut ausgebautes System an Fördermöglichkeiten für Kinder mit Behinderungen haben. (...)
(...) Es stellt allerdings gewisse Anforderungen an beide Elternteile. So setzt es beispielsweise eine hohe Kommunikationsbereitschaft und eine bestimmte lokale Nähe der beiden elterlichen Wohnungen voraus. (...)