
(...) vielen Dank für Ihre Anmerkungen zum Thema Zwangsmedikation. Es ist natürlich korrekt, dass auch vorher schon Menschen einer Zwangsmedikation unterzogen wurden. (...)

(...) vielen Dank für Ihre Anmerkungen zum Thema Zwangsmedikation. Es ist natürlich korrekt, dass auch vorher schon Menschen einer Zwangsmedikation unterzogen wurden. (...)
(...) Die Gewaltenteilung - die gegenseitige Kontrolle von Judikative, Exekutive und Legislative - gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie, sie dient der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Die Kontrollfunktion der Legislative im "Fall Mollath" hat ein Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags wahrgenommen, der sich in zehn Sitzungen mit der Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens bayerischer Justiz- und Finanzbehörden, der zuständigen Ministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger im Zusammenhang mit der Unterbringung des Herrn Gustl Mollath in psychiatrischen Einrichtungen und mit den Strafverfahren gegen ihn und im Zusammenhang mit dem Umgang mit den von Herrn Mollath erstatteten Strafanzeigen befasst hat. Der Schlussbericht des Untersuchungsausschusses wurde am 9. (...)
(...) Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten befinden sich zwar in ihrer eigenen Zuständigkeit, sie können jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Stabilität der Eurozone als ganzer und anderer Mitgliedstaaten haben. Nur wenn die Mitgliedstaaten solide Wirtschafts- und Haushaltspolitiken führen, wird die Eurozone dauerhaft stabil. (...)
(...) Zwar läuft eine Abstimmung im Parlament auf das gleiche hinaus, jedoch durchlief der entsprechende Gesetzesentwurf die oben genannten Verfahrensstationen. Insofern würden bei Volksentscheiden die notwendigen Kompromisse der parlamentarischen Diskussion auf der Strecke bleiben. Dieses würde insbesondere zu Lasten von Minderheiten und gesellschaftlich benachteiligten Gruppen führen. (...)
(...) Ob ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäß § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingestellt wird oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und liegt im Ermessen der jeweiligen Staatsanwaltschaft. Die Festlegung der Grenzwerte, bis zu denen Ermittlungsverfahren eingestellt werden können, obliegt der Zuständigkeit der Länder. (...)