
(...) B. gefordert, dass ab einem bestimmten Einkommen der Steuersatz bei 80 % liegen soll. Dies wurde von der Mehrheit des Bundestages selbstverständlich abgelehnt. (...)
(...) B. gefordert, dass ab einem bestimmten Einkommen der Steuersatz bei 80 % liegen soll. Dies wurde von der Mehrheit des Bundestages selbstverständlich abgelehnt. (...)
(...) Die bisherige Regelung, wonach ein Wechsel abhängig Beschäftigter von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung schon dann möglich war, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze im abgelaufenen Kalenderjahr und zu Beginn des aktuellen Kalenderjahres überstieg, hat sich als nicht ausreichend erwiesen, die Funktionsfähigkeit des Solidarausgleichs zu gewährleisten. Mit der Neuregelung werden nun abhängig Beschäftigte erst dann versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat und auch die im aktuellen Kalenderjahr geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. (...)
(...) In der großen Koalition ist jedoch während der vergangenen vier Jahre ausreichend deutlich geworden, dass die Union die Mißbrauchsbekämpfung als umfassendes Fordern ohne Fördern interpretiert. Die gesetzlich möglichen Sanktionen wurden maximal verschärft, so dass die gesamte Leistung versagt werden kann und dem Hilfebedürftigen buchstäblich nichts mehr zum Leben bleibt. (...)
(...) Die Besteuerung setzt erst in der Auszahlungsphase ein und ist wegen der geringeren Progression im Regelfall niedriger als in der Ansparphase. Damit stärkt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung die Altersvorsorge und ist das sachgerechte Besteuerungsprinzip, um einen Beitrag zur Bewältigung der demographischen Herausforderungen zu leisten. (...)
Sehr geehrter Herr Wiesmeth,
(...) Langfristig und insbesondere bei der Gesamtberechnung der Beihilfelasten sind die Einsparungen durch eine Systemumstellung jedoch durch zahlreiche Gutachten belegt, nicht zuletzt durch das Jahresgutachten 2004/05 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der wirtschaften Entwicklung. Wenn die öffentlichen Haushalte heute durch die Einbeziehung der Beihilfeberechtigten in die Bürgerversicherung anstatt der Beihilfezahlungen einen Beitragszuschuss auf Dienstbezüge und Pensionen - also einen Arbeitgeberanteil zum Krankenversicherungsbeitrag - zu zahlen hätten, ergäben sich dadurch Einsparungen von 10 Prozent der derzeitigen Beihilfeausgaben. (...)