(...) Richtig ist, dass der Arbeitgeber während der Probezeit andere Kündigungsfristen anwenden kann. Sollte die Kündigung während der Probezeit ausgesprochen worden sein, so bedarf es nach meiner Kenntnis beim unbefristeten Arbeitsverhältnis der Anhörung des Betriebsrates nach § 102 des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ich würde Ihnen raten, sich bei Ihrer Gewerkschaft um Rechtsrat zu bemühen. (...)
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(...) Aber noch einmal: Bevor die Diskussion über die Folgen einer solchen Entscheidung geführt werden kann, muss sich eine Gesellschaft selbst fragen, welches ihr sozialpolitisches Selbstverständnis ist: Meines ist eines - wenn Sie mir das Bild gestatten - , dass dem Einzelnen nach dem Stolpern hilft und nicht vor dem Beginn des Laufes. Erwerbsarbeit und Einkommen müssen für mich - stets - untrennbar verbunden bleiben. (...)
(...) selbstverständlich haben Sie Recht, wenn Sie die Situation von jungen Akademikern in einigen Berufsgruppen beklagen. Die Linke setzt sich für "Gute Arbeit" - egal für welche Berufsgruppe oder welchen Ausbildungsgrad - ein. Wir haben im Bundestag eine Reihe von Vorschlägen eingereicht, die allesamt von den anderen Parteien abgelehnt wurden. (...)
Sehr geehrter Herr Schubert,
(...) in den letzten Jahren sind in Deutschland die Reallöhne um 6 % gesunken. Generell sind deshalb Streiks ein angemessenes Mittel, um eine Umkehrung zu erreichen. Zusätzlich muss man wissen, dass die Reallöhne in derselben Zeit in den USA, Großbritannien, Frankreich, Schweden und anderen Ländern gestiegen sind. (...)