(...) Oktober 2009 eine arzneimittelrechtliche Zulassung erteilt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.3.2010 die Änderung seiner Richtlinie "Methoden vertragsärztliche Versorgung: Diamorphingestützte Substitution Opiatabhängiger" beschlossen, um eine diamorphingestützte Substitutionsbehandlung auf Kosten der GKV zu ermöglichen; der Bewertungsausschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung (BWA) hat einen Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) sowie eine Durchführungsempfehlung zur Finanzierung der Leistungen zur diamorphingestützten Behandlung Opiatabhängiger, jeweils mit Wirkung ab 1. Oktober 2010, gefasst. (...)
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(...) Alkohol, also auch Absinth, unterscheidet sich grundsätzlich von den in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführten Stoffen. (...) Der Gesetzgeber hat bewusst auf eine Unterstellung des Alkohols unter das Betäubungsmittelgesetz verzichtet. (...)
(...) Derzeit liegen noch keine Praxiserfahrungen mit der Umsetzung der vom gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Regelungen zur Umsetzung der diamorphingestützten Behandlung vor. Entscheidend ist, ob sich mit den Umsetzungsregelungen die Ziele einer besseren Erreichbarkeit schwerstabhängiger Opiatkonsumenten, die Verbesserung der somatischen und psychischen Gesundheit sowie die Reduktion von Delinquenz erreichen lassen. (...)
(...) Wenn wir die demografische Entwicklung betrachten, dann ist klar, dass die Zahl der Pflegebedürftigen weiter zunehmen wird. Damit steigt auch der Bedarf an qualifiziertem Fachpersonal, das schon heute nicht mehr überall zur Verfügung steht. (...)
(...) Ziel ist des Codex AlimentariuCodex Alimentariusaler Ebene die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, den internationalen Handel mit Lebensmitteln fair zu gestalten und die Lebensmittelvorschriften weltweit zu koordinieren. Zu diesem Zweck entwickeln inzwischen 182 Codex-Mitgliedstaaten und eine Mitgliedsorganisation (die Europäische Gemeinschaft) unter Beteiligung von z.Zt. (...)
(...) Die noch immer lodernden, nichtkontrollierbaren Flächenbrände in Russland und besonders die Brände in radioaktiv verstrahlten Regionen sind natürlich beängstigend. Dennoch ist das Szenario aufgrund der hier herrschenden Sicherheitsbestimmungen nicht auf Deutschland übertragbar. (...)