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(...) Weserbank nicht. (...) Ich habe freilich keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Bundesfinanzminister im Zusammenhang mit der IKB "einen Bock geschossen" hat. (...)


(...) Nun sollte aber nicht von dieser Kompetenzentscheidung für den landwirtschaftlichen Bereich bei uns in Bayern darauf geschlossen werden, dass die bundesweite Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern oder zur Handwerkskammer für die Unternehmen von Nachteil ist und aufgegeben werden müsste. Die Pflichtmitgliedschaft eröffnet - so hat es auch das Bundesverfassungsgericht zur IHK beurteilt - eine Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen. Sie hat eine freiheitssichernde Funktion, indem die Mitwirkung der Betroffenen einbezogen wird. (...)

(...) Im Aktiengesetz ist klar geregelt, dass sich die Managervergütung an der Situation des Unternehmens und der Verantwortung des Managers orientieren muss, vereinzelte Fälle von Missmanagement und zu hohen Abfindungen wird es leider immer wieder geben, es gilt Augenmaß zu wahren. Dennoch dürfen wir nicht übersehen, dass Deutschland ein offener Wirtschaftsstandort ist, dies gilt auch für Unternehmen, die nur noch zu einem Teil dem Bund gehören. (...)

Sehr geehrte Frau Hartmann,