(...) Sie sehen, selbst in Fällen in denen gegen sehr feste Werte einer Glaubensgemeinschaft, wie hier die Ehe in der katholischen Kirche, verstoßen wird, kann eine Kündigung nicht gerechtfertigt sein. Ich halte deshalb die gesetzlichen Regelungen für Tendenzbetriebe hinsichtlich der "Loyalitätspflicht" für ausreichend. Eine Änderung des AGG halte ich daher vorerst für nicht notwendig. (...)
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Antwort 07.09.2013 von Dirk Wiese SPD
Antwort 04.09.2013 von Patrick Sensburg CDU
(...) Ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu, dass Konfessionslose und Andersgläubige nicht diskriminiert werden dürfen. Nicht teilen kann ich allerdings Ihre Auffassung, dass das Arbeitsrecht in Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft eine solche Diskriminierung darstellt. (...)
Antwort 04.09.2013 von Michael Meister CDU
Sehr geehrter Herr Gesch,
Antwort ausstehend von Horst Seehofer CSU
Antwort 05.09.2013 von Hans-Joachim Berg AfD
(...) Sehr geehrter Herr Wenke, was Sie mit ´Gleichstellung´ konkret meinen, ist mir aus Ihrer Frage nicht ganz erkennbar. (...)
Antwort ausstehend von Florian Streibl FREIE WÄHLER