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(...) Leider gibt es kein einheitliches Datenmaterial über die Wahlbeteiligung zu IHK-Vollversammlungen. Die durchschnittliche Wahlbeteiligung liegt je nach Wahlgruppe bei ca.7 bis 40 %. (...)

(...) In den Vollversammlungen der IHKs sind die verschiedenen Gewerbegruppen in ihrer gesamtwirtschaftlichen Bedeutung repräsentiert. Jedes IHK-Mitglied hat zur Wahl der Vollversammlung eine Stimme. (...)

(...) Die Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern für Handel, Industrie und Gewerbe stellt sicher, dass die Kammern als Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft anders als Branchenverbände oder freiwillige Zusammenschlüsse das Gesamtinteresse der Wirtschaft gegenüber dem Staat vertreten. (...)

(...) eine niedrige Wahlbeteiligung ist kein ausreichender Grund, um Gesetze zu ändern. (...)

Sehr geehrter Herr Gebske,
vielen Dank für Ihre Frage vom 3. August auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de.