(...) der von mir verwendete Begriff der „Wirkungsgleichheit“ kommt aus dem Sprachgebrauch des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 (VersÄndG 2001), mit dem eine wirkungsgleiche und systemgerechte Übertragung der Rentenreformmaßnahmen 2001 auf das eigenständige Sicherungssystem der Beamtenversorgung erfolgen soll. Gesetzgeberisch wurde versucht, die Reform in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB nach Art, Zweck und Inhalt wirkungsgleich auf die eigenständige Beamtenversorgung zu übertragen. Wegen der tatsächlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Unterschiede der Alterssicherungssysteme der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung geht eine 1:1 Übersetzung nicht. (...)
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(...) Unabhängig davon können Arbeitnehmer, die 45 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Erziehungszeiten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr sind eingeschlossen. (...)
(...) Die SPD beherbergt immer noch unterschiedliche Strömungen und wird nach kritischem und streitigem Diskurs wieder eine kluge, mehrheitsfähige Linie finden. Nach meiner Meinung gehört dazu, dass wir manche unserer bisherigen Positionen klären, modifizieren, räumen und neu bestimmen. Mit dem Hamburger Grundsatzprogramm und dem Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2009 haben wird damit schon längst begonnen. (...)
(...) Die von ihnen erwähnte "Beamtenmehrheit" im Deutschen Bundestag gibt es nicht. Von insgesamt 622 Abgeordneten sind 114 verbeamtet. (...)
Sehr geehrter Herr Bartsch,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 2.2., die ich zuständigkeitshalber an die Abgeordnete Dr. Barbara Höll weitergeleitet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
Sehr geehrter Herr Klemm,