Antwort 12.09.2013 von Gisela Sengl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Fraktionszwang besteht nicht. (...)
(...) Fraktionszwang besteht nicht. (...)

(...) Laut Artikel 38 des Grundgesetzes sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet. (...) Eine Disziplinierung oder Sanktionierung deshalb findet nicht statt. (...)

(...) Nur so können wir auf lange Sicht in der Auseinandersetzung um den besten Weg mit der anderen Fraktion bestehen. In der Öffentlichkeit wird diese Vorgehensweise, die den Kompromiss voraussetzt, oft als „Fraktionszwang“ bezeichnet, was Quatsch ist. Anderslautende Meinungen als die Mehrheitsmeinung der Fraktion gibt es immer wieder und muß von einem Abgeordneten auch vertreten werden, da er nur seinem Gewissen und dem Recht gegenüber verantwortlich ist. (...)

