Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Sehr geehrter Herr Giebel,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. Dezember 2011 zum Thema Nichtanwendungserlasse der Finanzverwaltung.
Sehr geehrter Herr Giebel,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zum Steuerrecht vom 23.12.2011.
Sehr geehrter Herr Giebel,
ich habe mich entschieden, nicht am Internetforum "abgeordnetenwatch" teilzunehmen.
(...) Im Vorfeld eines Nichtanwendungserlasses prüft das Bundesfinanzministerium in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern, ob eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) über den Einzelfall hinaus allgemein angewendet werden kann. Zu dieser eigenverantwortlichen Prüfung der Rechtsanwendung ist die Verwaltung aufgrund des Artikels 20 Abs. (...)
(...) Legislaturperiode vereinbart haben dafür zu sorgen, dass sich BMF-Schreiben auf die Auslegung der Gesetze beschränken und die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurückgeführt wird. Zu den von Ihnen angeführten Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten und zum Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten sind keine Anweisungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ergangen, diese Urteile nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Vielmehr hat sich der Gesetzgeber aus verschiedenen Gründen veranlasst gesehen, hier tätig zu werden: (...)