
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 haben wir umfangreiche Steuerbefreiungen im Ertrags- und Umsatzsteuerrecht beschlossen, um der Energiewende einen kräftigen Schub zu verleihen.
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 haben wir umfangreiche Steuerbefreiungen im Ertrags- und Umsatzsteuerrecht beschlossen, um der Energiewende einen kräftigen Schub zu verleihen.
Für den Fall, dass Energieunternehmen ihre Preise unrechtmäßig erhöhen, der Preisanstieg also nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse steht oder anderweitig begründbar ist, wird nun der Versorger in die Pflicht genommen. Er muss dem Bundeskartellamt die Notwendigkeit der Preiserhöhung belegen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden einige Erleichterungen im Steuerrecht für Betreiberinnen und Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen durchgesetzt.
Erklärung Smartmeter
Für die Fälle, in denen diese Kostenentwicklung nicht zu stemmen ist, steht über die Härtefallregel Unterstützung bereit.