(...) Denn zum einen ist es nicht im Sinne des Gesundheitsschutzes, wenn man bestehenden Risiken, wie sie durch den Konsum von Tabak oder Alkohol bestehen, weitere hinzufügt, indem man Cannabis legalisiert. Zum anderen gelten Tabak und Alkohol in unserer Gesellschaft anders als Cannabis nicht als Drogen, und werden deshalb vom Gesetzgeber auch nicht als solche eingestuft. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 23.01.2012 von Mechthild Dyckmans FDP
Antwort 28.12.2011 von Peer Steinbrück SPD
Sehr geehrte Frau Bachert,
Peer Steinbrück bedankt sich für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Antwort 25.01.2012 von Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Das Verwaltungsgericht stellt eindeutig fest, dass die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes vertretbar sei. (...)
Antwort 24.01.2012 von Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Die E-Zigarette wird häufig als "gesunde" Alternative zum Tabakkonsum beworben. Dies ist durch nichts belegt. (...)
Antwort 23.01.2012 von Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Das Verwaltungsgericht stellt eindeutig fest, dass die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes vertretbar sei. (...)
Antwort ausstehend von Anke Spoorendonk SSW