(...) da Sie auf die rechtliche Seite verweisen: Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Klage einer Produktionsfirma von E-Zigaretten gegen mich, bitte beigefügten Link nutzen. (...)
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(...) Zum Thema E-Zigaretten verweise ich auf die Warnungen des Deutschen Krebsforschungszentrums DKFZ, welches auf die fehlenden validen Aussagen zur gesundheitlichen Gefährdung durch den Konsum von E-Zigaretten hinweist. Das DKFZ teilt damit die Auffassung des Bundesinstitutes für Risikobewertung sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. (...)
(...) gerne beantworte ich Ihre Frage: Ich habe die E-Zigarette nicht verboten sondern erklärt dass nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz fallen und somit ihr Verkauf nach geltender Rechtslage verboten ist. Außerdem habe ich vor ihrem Konsum gewarnt, so wie ich auch vorm Rauchen von Tabak warne. (...)
(...) "Generell gilt: benutzen Sie elektrische Zigaretten nur mit äußerster Vorsicht, wenn Sie an einer Lungenerkrankung (z.B. Asthma, COPD, Bronchitis, Lungenentzündung) erkrankt sind. Der freigesetzte Dampf kann bei vorgeschädigter Lunge unter Umständen einen Asthmaanfall, Luftnot und Hustenanfälle auslösen. Verwenden Sie das Produkt auf keinen Fall, wenn eines dieser Symptome bei Ihnen auftritt! (...)