
Gemäß den aktuellen Bestimmungen bietet ein absolviertes Studium gewisse Vorteile, um eine Niederlassungserlaubnis zu erlangen.
Gemäß den aktuellen Bestimmungen bietet ein absolviertes Studium gewisse Vorteile, um eine Niederlassungserlaubnis zu erlangen.
Mit dem Gesetzentwurf wird nun endlich der Versuch unternommen, den integrierten Studiengang „Bachelor of Laws“ einzuführen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht die von Ihnen geforderte Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. § 63a Hochschulgesetz NRW in seiner jetzigen Form ausdrücklich vor.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir das aber nicht zulassen und uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Bundesregierung die Sorgen und Nöte junger Menschen ernst nimmt.
Die SPD setzt sich dafür ein, dass die derzeitigen Regelungen permanent reflektiert werden.
Ich würde empfehlen, sich an die Rechtspolitiker*innen der Fraktion zu wenden und das Thema mit diesen zu diskutieren.
Aus dem Gesetz ergibt sich kein Hinweis, dass unterschiedliche rechtmäßige Voraufenthaltszeiten mit unterschiedlicher Gewichtung angerechnet werden sollten. Auch die Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern und für Heimat sind sehr klar, dass alle Zeiten mit einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz (worunter ja auch Studienzeiten fallen) anzurechnen sind.