
Sehr geehrter Herr Hirschberger,
Sehr geehrter Herr Hirschberger,
(...) Das Waffengesetz unterscheidet nur zwischen Messern und Hieb-und Stoßwaffen als zwei Kategorien von Waffen. Hieb-und Stoßwaffen sind immer Waffen, Messer nur unter bestimmten weiteren Bedingungen. (...)
(...) Wie Sie meiner oben angeführten Antwort an Herrn Schibath entnehmen können, bin ich keinesfalls für ein pauschales Verbot von gewaltverherrlichenden Computerspielen. Grundsätzlich begrüße ich eine kontrovers geführte Diskussion über die Auswirkungen von Gewalt in Computerspielen sehr, da ich das intensive Spielen am Computer trotz meiner Kritik an der Verbotsdebatte nicht für eine adäquate Freizeitbeschäftigung halte. Wir machen aber einen schweren Fehler, wenn wir die Suche nach Gründen für Amokläufe in Schulen - wie 2002 in Erfurt, 2006 im westfälischen Emsdetten oder 2009 in Winnenden- allzu schnell beenden und Gewalt verherrlichende Computerspiele als den Grund allen Übels benennen. (...)
(...) Den von Ihnen erwähnten Parlamentarischen Spieleabend im Bayerischen Landtag, der am 17. Juni 2009 stattfinden wird, halte ich für eine sehr gute Idee. (...)
(...) die Einladung zum ´Parlamentarischen Spieleabend´ im Bayerischen Landtag ist eine gute Idee. Ich persönlich kann leider nicht teilnehmen, weil ich diese Woche in Berlin bin. (...)
(...) Die bestehenden jugendschutzrechtlichen Vorgaben sind ausreichend und müssen konsequent angewandt werden. So ist dafür Sorge zu tragen, dass der Vollzug des Jugendschutzrechts im Handel wie auch im Internet verbessert wird, so dass z.B. tatsächlich nur entsprechend der USK-Freigaben Spiele an Jugendliche abgegeben werden. Ein besonderer Schwerpunkt muss zudem auf die Stärkung der Medienkompetenz bei Jugendlichen selbst, aber auch bei den verantwortlichen Erwachsenen wie Eltern, Lehrern und Erziehern gelegt werden. (...)