(...) Ein solcher Widerruf ist indes nicht zwingend. So haben nach § 8 WaffG auch Sportschützen, die aus nachvollziehbaren Gründen (z.B. beruflicher oder privater Aufenthalt im Ausland, mehrmonatige Krankheit oder Pflege naher Angehöriger) den Schießsport vorübergehend nicht in der gebotenen Regelmäßigkeit ausüben können, auch weiterhin die Möglichkeit, ihr waffenrechtliches Bedürfnis geltend zu machen. Schließlich regelt auch die Widerrufsvorschrift des § 45 WaffG in seinem Absatz 3 die Möglichkeit des Absehens vom Widerruf. (...)
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(...) der neue elektronische Reisepass wurde im November 2005 eingeführt. Mit der Einführung des neuen Passes wurden die alten Reisepässe nicht ungültig - sonst hätte man sie alle ersetzen müssen, was nicht nur sehr hohe Kosten verursacht hätte und sondern auch technisch unmöglich gewesen wäre. Die alten Reisepässe gelten bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit von zumeist 10 Jahren entsprechend weiter. (...)
(...) Da ich inzwischen mehrere Schreiben zu dieser Thematik erhalten habe und auch ich die aufgezeigten Diskrepanzen als klärungsbedürftig einschätze, werde ich den Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, MdB, anschreiben und um eine Stellungnahme bitten. (...)
Sehr geehrter Herr Schmidt,
(...) für Ihre Frage herzlichen Dank. Zur Problematik des Umgangs mit den Kriegsverräterurteilen wurde letztes Jahr eine Anhörung durchgeführt. Sachverständige haben dabei mit guten Gründen sowohl für als auch gegen eine pauschale Rehabilitierung argumentiert: (...)
(...) ich bin bislang mit dem Post-Ident-Verfahren nicht befaßt gewesen. Ich kann deshalb auch nichts zu angeblichen Sicherheitslücken des Verfahrens sagen. (...)