
(...) die Entscheidung die Unterkunft in LübUnterkunft in Lübeckolgte wegen der seit Jahren rückläufigen Zahl von Asylsuchenden und der erheblich höheren Kosten, die die Sanierung des Lübecker Gebäudes verursacht hätte. (...)
(...) die Entscheidung die Unterkunft in LübUnterkunft in Lübeckolgte wegen der seit Jahren rückläufigen Zahl von Asylsuchenden und der erheblich höheren Kosten, die die Sanierung des Lübecker Gebäudes verursacht hätte. (...)
(...) Auf dem Landesparteitag der SPD im Lübeck lag zum Thema Residenzpflicht ein Antrag des Kreisverbandes Rendsburg-Eckernförde vor. Er wurde in geänderter Fassung angenommen und steht so im Programm: "Wir erweitern die Bewegungsfreiheit für Asylbewerber und mit Bleiberecht ausgestatteten Menschen in angemessener Form." Dies halte ich auch für richtig und hoffe, dass wir in der nächsten Legislaturperiode mit entsprechenden Mehrheiten hier in Absprache mit den engagierten Vereinen und Verbänden zu einer humaneren Lösung kommen. (...)
(...) Damit steht der Vertrag von Lissabon im Einklang zu den Grundrechten nach unserem Grundgesetz. In Deutschland steht eine Wiedereinführung der Todesstrafe nicht zur Debatte. (...)
(...) Das Grundgesetz gilt zwar nicht in allen seinen Einzelheiten für das Handeln der EU. Dennoch verfügt auch die Europäische Union über keine Kompetenz, um die Todesstrafe selbst vorzusehen oder die Mitgliedstaaten zu zwingen, eine solche zu verhängen. Die Kompetenzen der Europäischen Union auf dem Gebiet des Strafrechtes bleiben gerade auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes sehr beschränkt. (...)
(...) Die FDP lehnt aber einen Generalverdacht und eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer entschieden ab. Wer ein generelles Verbot von Waffen in Privatbesitz fordert, sollte auch klar sagen: Dann kann es keinen Schützenverein, keine Sammler historischer Waffen und keinen Jäger mehr geben. Ob diese Zerstörung des Vereinslebens einen Sicherheitsgewinn bedeutet, darf wohl bezweifelt werden. (...)
(...) Die Einhaltung des Rechts ist Aufgabe der Gerichte selbst und von Behörden, z.B. der Datenschutzbehörden, so dass bei Kenntniserlangung solcher Vorgänge z.B. der Datenschutzbeauftragte informiert werden könnte. (...)