(...) Gleichzeitig unterliegen sie auch nicht den gleichen Pflichten wie die Leistungsempfänger, die die Grundsicherung nach dem SGB II („Hartz IV“) beziehen, etwa zur Einhaltung einer Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB II. Ziel der Arbeitsförderung nach dem SGB III ist neben dem Erhalt von Arbeitsplätzen auch die Verkürzung der Dauer von Arbeitslosigkeit. Die Agenturen für Arbeit erbringen ebenfalls Leistungen der Arbeitsvermittlung, Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Gründungszuschüsse sowie weitere Leistungen, etwa zur Weiterbildung. (...)
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(...) Dabei habe ich mich dafür eingesetzt, daß die Arbeitsvermittlung effizienter wurde, im Falle der Arbeitslosigkeit Arbeitslosenversicherung gleistet wird sowie die Arbeitsmarktpolitik zur Verringerung und Verhütung von Arbeitslosigkeit verbessert wird. Die Einführung von Hartz IV habe ich immer sehr kritisch gesehen, weil Arbeitnehmer, die zuvor lange Jahrzehnte gearbeitet, Beiträge und Steuern gezahlt haben,im Falle ihrer Arbeitslosigkeit zu schnell in die Grundsicherung mit scharfen Bedürftigkeitsprüfungen gedrängt wurden. (...)
(...) in unserem Regierungsprogramm "Sozial und Demokratisch" machen wir deutlich, dass wir insbesondere untere und mittlere Einkommen steuerlich entlasten wollen: "Mit der Absenkung des Eingangssteuersatzes von bislang 14 Prozent auf 10 Prozent entlasten wir gezielt untere und mittlere Einkommen. Wir wollen den Tarifverlauf so gestalten, dass es Entlastungen bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 52.882 Euro (Verheiratete 105.764 Euro) gibt. (...)
(...) Wie andere Parteien übrigens auch. Fakt ist: Ich will eine Wechsel-Mehrheit jenseits der CDU erreichen. Das ist mein Ziel. (...)
(...) Sie sind nicht verpflichtet, die vom Staat und damit von allen Steuerzahlern finanziell unterstützte Altersteilzeit anzunehmen. (...) Wenn Sie also Altersteilzeit wahrnehmen und parallel anderweitig arbeiten wollen, entsprechen Sie nicht dem Zweck der Regelung. (...) Ihren Vorwurf der Förderung von Schwarzarbeit weise ich entscheiden als absurd zurück. (...)

(...) Andernfalls wäre es wohl möglich, dass ein Unternehmen seine älteren Mitarbeiter in die von den Sozialkassen subventionierte Frühverrentung schickt (sich dadurch die Lohnzusatzkosten spart), die ehemaligen Mitarbeiter eine Rente mit Abschlag haben, diese dann aber voll hinzuverdienen könnten, möglicherweise über ein Subunternehmen sogar für die alte Firma. Meine Position dazu: Zuverdienstmöglichkeiten ja, aber unter mindestens teilweise Berücksichtigung der Leistungen der Sozialkassen. Die exakte Höhe von Freibeträgen, Staffelungen und möglichen Obergrenzen müsste man im Einzelnen auch mit den Fachleuten durchrechnen. (...)