(...) Ich setze mich für ein Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen ein, das Nichtraucherinnen und Nichtraucher wirklich vor den Gefahren des Passiv-Rauchens schützt. Es bleibt jedem Menschen selbst überlassen, ob sie oder er trotz aller Warnhinweise und den bekannten Folgen des Tabakkonsums zur Zigarette greift oder nicht. (...)
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Sehr geehrter Herr Fichtmüller,
(...) Die Haltung der NRWSPD ist, dass es einer bundesgesetzlichen Klärung bedarf, ob und bei Verwendung welcher Liquids E-Zigaretten Genussmittel oder Arzneimittel ist. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass es bei E-Zigaretten nur um den Schutz der Raucherinnen und Raucher selbst geht, weil kein schädigender Rauch emittiert wird. (...)

(...) Der Erlass vom 16. Dezember 2011 basierte darauf, dass es sich bei den nikotinhaltigen Liquids der E-Zigaretten nach Auffassung des Gesundheitsministeriums um zulassungspflichtige Arzneimittel handelt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in seiner einstweiligen Anordnung derartige Liquids nun nicht als Arzneimittel qualifiziert. (...)

(...) da meine Antwort wohl öffentlich ist, möchte ich erklären, dass der offizielle PARTEIanzug von C&A zu 100% aus Polyester besteht. Da Sie Ihre Frage explizit dem Thema Gesundheit widmen, möchte ich erstmal erzählen, dass das sich Rückenleiden meiner Haushälterin seit meinem PARTEI-Engagement extrem zum Positiven entwickelt hat. Polyester ist extrem pflegeleicht und braucht nach dem Waschen nichtmehr gebügelt zu werden. (...)