Antwort 23.12.2022 von Wolfgang Fackler CSU
hier herrscht offenbar ein Missverständnis. Es gibt in Ihrem Fall durch das neue Gesetz keine Verschlechterung und es greift eine großzügige Besitzstandsregel.
hier herrscht offenbar ein Missverständnis. Es gibt in Ihrem Fall durch das neue Gesetz keine Verschlechterung und es greift eine großzügige Besitzstandsregel.
Leider kann ich an dieser Stelle noch keine konkreten Zahlen nennen. Sie müssen sich noch gedulden, bis ein Gesetzentwurf veröffentlicht wird.
„So schnell wie möglich“ ist das einzige, was ich Ihnen aktuell dazu sagen kann.
Über solche Fragen lässt sich diskutieren, sobald ein Entwurf vorliegt.
Der ausgearbeitete Gesetzentwurf des BMI wird zu einer amtsangemessenen Besoldung beitragen.