Antwort 21.06.2012 von Martin Schäfer SPD
(...) bei dem beschlossenen Passivraucherschutzgesetz handelt es sich nicht um ein Gesetz, das monokausal die Belange der Beschäftigten in der Gastronomie regeln soll. Dieses Gesetz hat den Zweck, die nichtrauchenden Besucherinnen und Besucher vor dem Passivrauchen zu schützen. (...)