
Sehr geehrte Familie Kjesa,
vielen Danke für Ihre Frage.
Sehr geehrte Familie Kjesa,
vielen Danke für Ihre Frage.
(...) Bestehende Verträge einzuhalten, ist nicht nur eine legitime Forderung, sondern an sich eine Selbstverständlichkeit. Im Übrigen hat der Schlichter in seinem Schlichterspruch den Bau des Projekts Stuttgart 21 mit Auflagen befürwortet, so dass auch in dieser Hinsicht derzeit keine Veranlassung besteht, von den geschlossenen Verträgen abzurücken. Sollte sich das Land BW trotzdem für einen Projektabbruch entscheiden, so müsste der Bund auf Grundlage der Bundeshaushaltsordnung die von ihm gewährten Zuschüsse zurückfordern. (...)
(...) Nun also ein neues "Glas-Beton-Konsum-Mausoleum", wie sie es nennen? Neben den tristen und mehr als doppelt so hohen Tivoli- und Siemenshochhäusern, den schäbigen Gebäuden am Breitenweg, der ziemlich im Niedergang befindlichen Bahnhofsvorstadt insgesamt, kann ich einem Stück neuer, anspruchsvoller Architektur durchaus etwas abgewinnen. Im Vorfeld sind den Architekten eine Vielzahl von Auflagen über die Herstellung öffentlichen Raums, die ökologischen Bauvorgaben, Geschosshöhe etc. (...)