(...) Da E-Zigaretten eine relativ neue Erscheinung sind, gab es für sie noch keine spezifische europaweite Gesetzgebung. In vielen Ländern war ihre Regelung unklar; es gab keine einheitlichen Vorgaben für Nikotingehalt oder sonstige Zusatzstoffe der Flüssigkeit. (...)
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(...) Wie Sie richtig schreiben, sieht der Richtlinienentwurf vor, dass nikotinhaltige Erzeugnisse, die einen Nikotingehalt von über 2 mg oder eine Nikotin- konzentration von über 4 mg/ml aufweisen, nur noch als zugelassene Arzneimittel erhältlich sind. Diese Regelung würde in der Praxis tatsächlich erhebliche Auswirkungen auf die Möglichkeit haben, elektrische Verdampfer zu verwenden. (...)
(...) ich gebe gerne zu, dass ich ganz grundsätzlich gewisse Zweifel daran habe, ob eine neue Tabakgesetzgebung das dringlichste Vorhaben ist, dass es derzeit auf europäischer Ebene anzugehen gilt. (...)
(...) Ich denke, wir stimmen darin überein, dass Nikotin in jeder Dosis negative Gesundheitsauswirkungen hat und der Liquid-Trägerstoff Propylenglykol nachgewiesen gesundheitsschädlich ist. Und wir stimmen auch darüber überein, dass sowohl Artikel 18 und Artikel 19 des Kommissionsvorschlags in der Formulierung überarbeitet werden müssen, um Rechtssicherheit zu schaffen. (...)