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Portrait von Vivien Rottstedt
Antwort 22.08.2024 von Vivien Rottstedt AfD

die Herkunft / Nationalität der Eltern spielt hinsichtlich des Kinderbegrüßungsgeldes keine Rolle. Anspruchsberechtigt sollen Eltern sein, die in Deutschland aufgrund selbstständiger oder nicht-selbstständiger Tätigkeit einkommenssteuerpflichtig sind.