Antwort 21.06.2023 von Jasper Balke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Erfreulicherweise wurde der von Ihnen zurecht genannte Personenkreis im 3. Entlastungspaket doch noch berücksichtigt
Erfreulicherweise wurde der von Ihnen zurecht genannte Personenkreis im 3. Entlastungspaket doch noch berücksichtigt
ier ist ähnlich wie bei der Speicherung von Handydaten gründlich abzuwägen zwischen der Freiheit des Einzelnen und den Interessen im Rahmen polizeilicher Ermittlungen
Die Leistungen im Rahmen der sog. Nachbarschaftshilfen der Pflegeversicherung werden pro Stunde mit einem Geldbetrag i.H.v. bis zu 8 € entgolten und sind daher vor längerer Zeit nicht als Ehrenamt bewertet worden.
Für Grenzpendler wird es hier individuelle Regelungen geben, so dass ich Ihnen auf Ihre Frage an dieser Stelle keine Antwort geben kann.