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Ein Verbotsverfahren macht nur dann Sinn, wenn ein Erfolg gesichert ist und darf nicht alleinige Antwort sein. Es braucht vielmehr demokratischen Widerstand.
Konkret zu Ihrer Frage nach einer Prüfung eines Parteienverbots in Bezug auf die AfD bin ich allerdings eher zurückhaltend.
Der Verfassungsschutz hat die AfD Sachsen zum Beispiel als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Einstufung ist ein wichtiger Hinweis auf die Gefährdung der Demokratie durch diese Partei. Aber um zu wissen, dass die AfD rechtsextremistisch ist, braucht man eigenbtlich keine offizielle Einstufung; es reicht Herz und Verstand zu haben. Die Einstufung aber hat große jurustische Relevanz für ein Verbotsverfahren. Wir achten unsere Grundwerte und deshalb braucht es auch hier einen rechtsstaatlichen Prozess.