Frage von Wolfgang B. • 10.06.2024

Antwort ausstehend von Hauke Göttsch CDU
Die Folge und die Folgekosten werden uns einholen, das muss jetzt schon mitgedacht werden, bei allem nach dem wir handeln.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde dem Leerstand mit ZWECKENTFREMDUNGSVERORDNUNG entgegen wirkt.
Zum einen erfordert der Klimawandel, mit seinen steigenden Temperaturen, zunehmenden Starkwetterereignissen und höherer Variabilität, geeignete Klimaanpassungsmaßnahmen.
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.