Antwort 10.03.2006 von Jürgen Barth SPD
Eine Zwangseingemeindung kann und darf nicht das Ziel einer Landesregierung sein.
Eine Zwangseingemeindung kann und darf nicht das Ziel einer Landesregierung sein.

Sehr geehrter Herr Litzendorf,
Sehr geehrter Herr Weißel,
ich habe gestern, am 13. März 06 an einer von Herrn Landrat Rühe einberufenen Pressekonferenz
teilgenommen und zusammengefasst folgende Aussagen getroffen:

Sehr geehrter Herr Weißel,
