Frage von Friedrich P. • 11.04.2024
Antwort von Andreas Silbersack FDP • 11.04.2024
Zudem müssen sie z.B. einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.
Zudem müssen sie z.B. einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.
Wir setzen uns dafür ein den Nichtraucherschutz in Sachsen-Anhalt auszubauen
für den Konsum von Cannabis gilt auch das Bundesnichtraucherschutzgesetz und ein Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen. Konkret gibt es bei dem Thema aber keinerlei weitere Regularien.
Nach meiner Information sind wohl immer noch die steuerrechtlichen Fragen zu klären. Dies soll wohl demnächst erfolgt sein. Morgen 4.4.2024 ist Finanzausschuss
das Beamtengesetz soll in dieser Frage geändert werden.
Das BeamtenbesoldungsG soll entsprechend geändert werden.