Frage von Janina A. • 26.07.2024

Antwort von Petra Berg SPD • 22.08.2024
Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.
Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.
Sie wurde insbesondere von Russia Today aus dem Zusammenhang gerissen verbreitet.
Ich sehe angesichts der bislang vorliegenden Expertisen nicht, wie eine solche Variante rechtlich und faktisch möglich sein soll.
Die Landesregierung hat verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage von Förderangeboten im Bereich der sozialen Wohnraumförderung eingeleitet.
Aus meiner Sicht sollte man einerseits mit Blick auf das besondere Dienst- und Treueverhältnis der Beamten diese Frage bundeseinheitlich regeln.