Antwort ausstehend von Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
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Antwort 02.09.2025 von Christina Schulze Föcking CDU
Wenn Sie das Gefühl haben, dass ihr Anliegen vor Ort nicht ausreichend Beachtung findet, besteht in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden.
Antwort 02.09.2025 von Bernd Krückel CDU
Die pauschale Beihilfe ist laut Koalitionsvertrag ausdrücklich für Personen vorgesehen, die "am Anfang des Beamtenverhältnisses" stehen.

Antwort ausstehend von Klaus Hansen CDU
Antwort 17.09.2025 von Ellen Stock SPD
Als Sozialdemokratin unterstütze ich genossenschaftliches Engagement ganz grundsätzlich und denke, dass dies in der Energiewende noch viel stärker zum Tragen kommen sollte.
Antwort 02.09.2025 von Bernd Krückel CDU
Die pauschale Beihilfe war von Beginn an für neu eingestellte Beamtinnen vorgesehen, nicht rückwirkend für alle bereits im Dienst stehenden Beamte.