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Deshalb ist es gemeinsame Aufgabe aller überzeugten Demokratinnen und Demokraten, die AfD vor allem inhaltlich zu stellen, ihr zuallererst so den Nährboden zu entziehen sowie extremistischem Hass und Hetze entschieden entgegenzutreten.
mit viel Freude verfolge ich gerade, dass aus dem Bundestag ein Verbotsverfahren eingeleitet wird/wurde.
Sollten die Sicherheitsbehörden weitere Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextrem einstufen, würde ich persönlich ein Parteienverbot begrüßen.
Ein Parteiverbotsverfahren können nur die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag beantragen. Es sind alle drei oberste Bundesorgane. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.